Infos/Downloads/Links zu Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen durch den Coronavirus
 
 
Überbrückungshilfe III verbessert und aufgestockt - Frist bis 31. Oktober 2021 verlängert
Alle Unternehmen mit mehr als 30% Umsatzeinbruch können eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Je nach Höhe des Umsatzrückgangs werden zwischen 40% und 90% der Fixkosten erstattet. Die Antragstellung kann nur über einen prüfenden Dritten, z.B. einen Steuerberater elektronisch beantragt werden.  

 
Die Abdeckung des Lebensunterhalts ist kein Bestandteil dieser Förderung! 
Dafür können Sie Grundsicherung nach ALG II beantragen. Informationen vom Jobcenter finden Sie hier 
 
Kurzarbeit 
Allgemeine Informationen  https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Vordruck der Bundesagentur für Arbeit „Anzeige über Arbeitsausfall“ https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
 
Steuererleichterungen
Zinslose Stundung, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Vollstreckungsaufschub:
Vordruck der Finanzverwaltung Steuererleichterungen-aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus_NI.pdf
 
Unternehmen, die unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 herabsetzen lassen (Nds. Finanzministerium 28.01.2021).
  
Liquiditätsbeihilfen (Kredite)