24.11.2017 Obergrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird ab 2018 auf 800 € erhöht …

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabschreibung in Anspruch genommen werden kann, sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten, sofern die Anschaffungskosten bislang 150 € überstiegen haben.  Diese Grenze wird ab dem Jahr 2018 auf 250 € angehoben.
Ebenfalls ab dem Jahr 2018 erhöht sich die Obergrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € auf 800 €.